Zur letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung haben wir 2 Anträge vorbereitet, die der Unnützen Verschwendung von Steuergeldern entgegenwirken sollen. Konkret geht es um die Sanierung des Rathauses. Hier hat die Griesheimer Regierung (CDU/SPD) in einem früheren Antrag einen groben fehler gemacht. Diesen wollen wir korrigieren:


HH2022 Antrag Nr. 1 WGG

Veränderungen im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung; hier:
Teilergebnishaushalt Produkt 01.01.14 Immobilienmanagement

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Produkt 01.01.14 Immobilienmanagement wird im Ergebnishaushalt der Ansatz für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 287.913 € auf einen Betrag von:

388.000,00 €

heraufgesetzt.

Die in vorgenannter Höhe zusätzlich eingestellten Mittel sollen zusammen mit freiwerdenden Mitteln aus dem Objektplanungsauftrag für die Sanierung des Dachgeschosses des Rathauswestflügels dazu verwendet werden, ein Strategiekonzept für eine kombinierte Altbausanierung mit modernen Erweite-rungsbauten in Auftrag zu geben.

Das vorgenannte Strategiekonzept soll auch ein Migrationskonzept für das Rathauspersonal und deren Arbeitsplätze beinhalten, in dieses sollen alle städtischen sowie erforderlichenfalls auch externe Liegenschaften einbezogen werden. Weiterhin ist – dies zeigen Erfahrungen in vergleichbaren Städten – eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorzusehen. Auch hierzu sollen Vorschläge unterbreitet werden.

Begründung:

Es liegt eine sehr ausführliche und fundierte bauliche Zustands- und Mängelbeschreibung vor, nachzulesen in der „Bestandsaufnahme zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts“ vom 21.06.21, erstellt von Herrn Schröder aus dem Immobilienmanagement.

Die unterbreiteten Lösungsvorschläge beziehen sich aber nur auf eine Instandhaltung und Sanierung der größten Mängel, ohne Aussage, die über das L-förmige Hauptgebäude hinaus geht. Dies ist aber unbedingt erforderlich, damit das Rathaus und somit auch die Stadt die Anforderungen der Zukunft erfüllen kann. Erfahrungen von anderen vergleichbaren Städten zeigen, dass zunächst Muss- und Sollziele definiert werden müssen. Unter Ziele, die erfüllt werden müssen, fallen die Gewährleistung der Nutzbarkeit, hierzu gehören unter anderem Zugänglichkeit und Barrierefreiheit. Weiterhin zählen darunter der energetische Standard und Brandschutz. Die Sollziele, wie z.B. Optimierung des Raumprogramms und Flexibilität von Büro- und Versammlungsräumen müssen ebenfalls berücksichtig werden.

Dann, zusätzlich als dritter Aspekt, kommen die Wunschziele, wie z.B. eine weitere Belebung unserer Innenstadt, inkl. der Möglichkeit, den Rathausvorplatz gemeinsam gemäß unserer Platzgestaltungsleitlinien weiter aufzuwerten, sowie eine Einbindung des Bürgerparks in den neuen Rathauskomplex. Kurzum: Das Rathaus als Teil des Stadtkerns für alle Bürgerinnen und Bürger.

„Mit einem Zweckbau ist es bei einem Rathaus nicht getan. Es soll nicht nur Verwaltungsbau, sondern Zentrum der Stadt, Sammelpunkt der Bürgerschaft sein.“

Peter Busmann, Architekt aus Köln

Das sollte auch unser Anspruch sein. Daher ist gerade bei der Formulierung der Wunschziele eine adäquate Bürgerbeteiligung erforderlich. Erfahrungen zeigen, dass die Entwicklung eines solchen Strategiekonzepts 2-3 Jahre andauern und ohne externe Unterstützung nicht zu leisten ist.

Am Ende dieses Prozesses steht eine Beschlussfassung, die wegen der Bedeutung dieses Projektes nach fester Überzeugung der WGG nur auf einer Grundlage eines gemeinsamen Antrages aller Fraktionen erfolgen kann.


HH2022 Antrag Nr. 2 WGG

Veränderungen im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung; hier:
Einzelansatz 01.01.14.2006 – Hebung Standard Dachgeschoss Westflügel Rathaus

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Investitionsprogramm wird der Einzelansatz 01.01.14.2006 in Höhe von 821.000,00 € auf einen Betrag von:

120.000,00 €

zurückgeführt.

Die in vorgenannter Höhe eingestellten Mittel dienen als Reserve für eventuell erforderliche Ertüchti-gungsmaßnahmen in Ausweichliegenschaften, in denen die als prekär beschriebenen Arbeitsplätze, die sich aktuell im sanierungswürdigen Dachgeschoss befinden, vorübergehend untergebracht werden sollen.

Begründung:

Hier ist keine vollständige Abplanung möglich, da bei Verzicht auf die sofortige Sanierung die prekären Arbeitsplätze umziehen müssen. Wohin und wann dies passieren muss, ist im Strategiekonzept aufzuzeigen. Wenn beispielsweiße eine vorrübergehende Unterbringung im Altbau des Hauses Waldeck (oder an anderer Stelle) erfolgen sollte, muss ggf. baulich nachgerüstet werden. Hierfür brauchen wir Finanzreserven.

Interfraktionelles Vorgehen ist bei einem Projekt dieser Bedeutung essenziell, wie diese bisher bei den Grundsatzbeschlüssen zur Konversion, zum bisherigen Innenstadtprojekt und den Plätzen geschehen. Beim bisherigen Vorgehen haben aber nur zwei Fraktionen die anderen drei Fraktionen übergangen, was der Sache unangemessen ist. Noch aber können wir die Schieflage wieder korrigieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesen Anträgen.